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Der Regierungsrat verabschiedet das kantonale Palliative Care Konzept

21.12.2016

An seiner Sitzung vom 13. Dezember 2016 hat der Regierungsrat das Palliative Care Konzept für den Kanton Schaffhausen beraten. Palliative Care hat zum Ziel, die Lebensqualität von unheilbar kranken Patienten und Patientinnen zu verbessern. Zentrale Massnahmen im Konzept sind eine Bildungsoffensive in der Grundversorgung, das Einrichten von spezialisierten hochqualifizierten Expertenteams sowie eine gute Vernetzung. Der Regierungsrat hat das Departement des Innern beauftragt, für die erforderlichen Finanzmittel eine Kreditvorlage zuhanden des Kantonsrats auszuarbeiten.

Der Bund und die Kantone haben in den letzten Jahren gemeinsam eine "Nationale Strategie Palliative Care" entwickelt mit dem Ziel, für Menschen mit unheilbaren Krankheiten und Beeinträchtigungen in der letzten Lebensphase eine gute Versorgung sicherzustellen. Im Kanton Schaffhausen wurde der Anspruch der Patienten auf eine adäquate Palliative Care Versorgung im Gesundheitsgesetz verankert. Die Rahmenbedingungen und erforderlichen Massnahmen sollten in einem kantonalen Palliative Care Konzept festgehalten werden. Eine interprofessionelle, institutionsübergreifende Projektgruppe wurde mit der Konzeptausarbeitung beauftragt.

Die Projektgruppe hat die Versorgungssituation im Kanton Schaffhausen analysiert und zentrale Handlungsfelder bezeichnet. Es wurden verschiedene prioritäre Bereiche zur Verbesserung der Palliative Care Versorgung und Vernetzung identifiziert.

Zum einen soll bei den Trägern der medizinisch-pflegerischen Grundversorgung (Spitäler, Heime, Spitexdienste und ärztliche Grundversorger) ab 2017 eine breite Fortbildungsoffensive stattfinden. Dadurch soll die Tragfähigkeit der Grundversorgung gestärkt und eine flächendeckende Palliative Care Kultur etabliert werden.

Zum anderen sind für die spezialisierte Versorgung von hochkomplexen, instabilen Palliativpatienten und -patientinnen drei neue Spezial-Module vorgesehen:

Ein Mobiler Palliative Care Dienst (MPCD) soll geschaffen werden, welcher das Grundversorgungsnetz zuhause oder im Heim bei schwierigen Situationen unterstützt und die Vernetzung fördert. Dies betrifft einerseits den medizinischen (Haus-/Heimärzte) und pflegerischen Bereich, bezieht aber auch therapeutische, psychosoziale oder spirituelle Angebote mit ein. Der MPCD steht den Grundversorgern beratend zur Seite und übernimmt auf Wunsch in Einzelfällen auch direkte Beratungs-, Behandlungs- und Pflegeleistungen gegenüber Patienten und Angehörigen.

Hochkomplexe palliative Langzeitpflegepatienten benötigen oft am Lebensende eine intensivere Pflegeversorgung, als ein "normales" Alterspflegeheim bieten kann. Für solche Palliativpatienten und -patientinnen soll eine spezialisierte Pflegestation mit verstärktem Personalbestand und ausreichender Aufnahmekapazität als Vorhalteleistung eingerichtet werden (sog. Hospiz-Station).

Auch im Spital sind hochkomplexe, instabile Palliativpatienten zu versorgen, Angehörigengespräche zu führen oder Austritts- und Notfallvorausplanungen vorzunehmen. Bei diesen anspruchsvollen Aufgaben ist eine Fachunterstützung hilfreich. Es soll daher spitalintern, analog dem MPCD, ein Palliative Care Konsiliardienst (PKD) verfügbar sein. Auch dieses Expertenteam ist interprofessionell zusammengesetzt.

Eine im Sommer 2016 durchgeführte Vernehmlassung bei Gemeinden, Spitälern, Heimen und Spitex-Organisationen sowie bei den betroffenen Standesorganisationen und Fachverbänden des kantonalen Gesundheitswesens hat mehrheitlich positive Reaktionen ausgelöst. Auch der Regierungsrat begrüsst die im Konzept vorgeschlagenen Massnahmen. 

Diese Massnahmen verursachen entsprechende Kosten. Neben einer Qualitätssteigerung sind aber auch Einsparungen zu erwarten durch Strukturverbesserungen und die Vermeidung von Notfalleinweisungen ins Spital. Die Fortbildungsoffensive der Grundversorger (Pflege und Ärzte) wurde bereits im Staatsvoranschlag 2017 veranschlagt; die zweite Tranche ist für den Staatvoranschlag 2018 geplant. Für die hochspezialisierten Dienste werden nach heutigem Kenntnisstand wiederkehrende Kosten in der Grössenordnung von 400'000 - 500'000 Franken pro Jahr erwartet. Das Department des Innern wurde beauftragt, die entsprechende Kreditvorlage auszuarbeiten und dem Kantonsrat im Laufe des Jahres 2017 zur Beratung vorzulegen.

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