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Stellungnahme zu Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager

21.03.2018

Der Schaffhauser Regierungsrat hat die Ergebnisse der Etappe 2 des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager geprüft. Er kommt zum Schluss, dass der derzeitige Kenntnisstand nicht ausreicht, um Standortgebiete für eine Lagerung von radioaktivem Abfall als "geeignet" zu bezeichnen. Zudem soll das Standortgebiet Südranden nicht nur zurückgestellt, sondern ganz aus dem Verfahren entlassen werden. Aufgrund der dokumentierten Defizite lehnt der Regierungsrat eine Festlegung dieses Standortes als Reserveoption entschieden ab.

Der Sachplan geologische Tiefenlager regelt die Standortsuche für die Lagerung radioaktiver Abfälle. Primäres Ziel der Etappe 2 ist die Einengung der ursprünglich sechs auf mindestens zwei Standorte pro Lagerkategorie. Laut Ergebnisbericht des Bundesamtes für Energie werden alle in Etappe 1 vorgeschlagenen Standortgebiete als "geeignet" bewertet. Jura Ost (JO), Nördlich Lägern (NL) und Zürich Nordost (ZNO) werden zur vertieften Untersuchung in Etappe 3 vorgeschlagen. NL und ZNO liegen in unmittelbarer Nachbarschaft des Kantons Schaffhausen, der damit weiterhin direkt betroffen ist. Das im Kanton Schaffhausen selbst liegende Standortgebiet Südranden soll zurückgestellt, aber als Reserveoption festgeschrieben werden.

Der Schaffhauser Regierungsrat begleitet den Sachplan geologische Tiefenlager aktiv und konstruktiv, aber sehr kritisch. Dazu verpflichtet ihn das Gesetz gegen Atommüll-Lagerstätten aus dem Jahre 1983, wonach der Regierungsrat mit allen rechtlichen und politischen Mitteln darauf hinzuwirken hat, dass auf Kantonsgebiet und dessen angrenzender Nachbarschaft keine Lagerstätten für radioaktive Abfälle errichtet werden. Der Aspekt der Sicherheit hat bei der Standortsuche Priorität. Der Regierungsrat misst daher insbesondere der sicherheitstechnischen Prüfung der vorliegenden Unterlagen grosse Bedeutung bei.

Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die derzeitigen Erkenntnisse nicht ausreichen, um Standortgebiete als sicherheitstechnisch «geeignet» zu bezeichnen. Sie reichen ebenfalls nicht aus, um die Standortgebiete NL oder ZNO als sicherheitstechnisch ungeeignet zu bezeichnen und sie zurückzustellen. Der Regierungsrat verlangt, dass spätestens zur provisorischen Standortwahl in Etappe 3 die nach wie vor offenen Fragen und Sicherheitsvergleiche, welche die provisorische Standortwahl, den Flächen- oder Raumbedarf beeinflussen können, geklärt sind und ausführlich dokumentiert werden. Darüber hinaus muss die Methodik zur Auswahl in Etappe 3 definiert werden. Obschon bisher nicht vorgesehen, erwartet der Regierungsrat, dass sich Regionen und Kantone zur provisorischen Standortwahl äussern können, bevor die definitiven Rahmenbewilligungsgesuche eingereicht werden.

Die Festlegung des Standortgebietes Südranden als Reserveoption lehnt der Regierungsrat aufgrund der dokumentierten Defizite entschieden ab. Er ist der Ansicht, dass dieses Standortgebiet aus dem Verfahren zu entlassen ist, weil die sicherheitstechnischen Nachteile nachweislich zu gross sind (geringe Überdeckung, Erosionsgefährdung und knappes Platzangebot).

Der Regierungsrat weist auf den wichtigen Beitrag der Regionalkonferenzen im bisherigen Prozess und auf die Bedeutung des damit geschaffenen Raumes für regionale Diskussionen hin. Diese positive Bilanz darf durch die geplante Neuorganisation nicht in Frage gestellt werden. Insbesondere verlangt der Regierungsrat, dass die Mitsprache der Schaffhauser Gemeinden bzw. Bevölkerung nicht beschnitten wird.

Der Regierungsrat erwartet schliesslich, dass die zentrale Rolle sowie die Beiträge der Kantone im Verfahren anerkannt und im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Durch ihre kritische Haltung haben sie bislang einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Sachplanprozesses geleistet.

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