Der Bund verpflichtet die Kantone, ihre Anstrengungen im Bereich Gewässerrevitalisierungen zu verstärken. Der Kanton Schaffhausen hat deshalb eine strategische Revitalisierungsplanung erarbeitet. Ziel ist die Rückführung von beeinträchtigten Gewässern in einen naturnahen Zustand und die Schaffung von mehr Raum für die dynamische Eigenentwicklung, damit die Gewässer ökologischer sowie natürlicher und die Landschaft vielfältiger werden. In den nächsten 20 Jahren sollen 45 Gewässerabschnitte mit einer Gesamtlänge von 13.8 km revitalisiert werden. Die Gemeinden werden mit Beiträgen im Umfang von 50 bis 80 % unterstützt.
Mit der im Jahr 2011 in Kraft getretenen Revision des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes sind die Kantone verpflichtet, ihre Anstrengungen im Bereich Gewässerrevitalisierungen zu verstärken. Gesamtschweizerisch sollen in den nächsten 80 Jahren rund 4'000 km Gewässerstrecken revitalisiert werden. Im gleichen Zeitraum sollen im Kanton Schaffhausen rund 40 km Fliessgewässer aufgewertet werden. Ziel der Revision ist die Rückführung von beeinträchtigten Gewässern in einen naturnahen Zustand durch die Wiederherstellung von naturnahen, sich selbst regulierenden Flüssen, Bächen und Seen, die Schaffung von mehr Raum für die dynamische Eigenentwicklung der Gewässer, die extensive Nutzung der Gewässerräume sowie die Beseitigung negativer Auswirkungen der Wasserkraft.
Die nun vom Kanton Schaffhausen eingereichte Planung sieht für die kommenden 20 Jahre 45 prioritäre Gewässerabschnitte mit einer Gesamtlänge von 13.8 km vor. Diese Abschnitte wurden in Zusammenarbeit mit den Gemeinden sowie unter Berücksichtigung der Stellungnahmen verschiedener Verbände und der Kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission (KNHK) festgelegt. Es handelt sich hierbei noch nicht um konkrete Bauprojekte, sondern um Strecken, die sich unter Berücksichtigung von verschiedenen, teilweise vorgegebenen Kriterien prioritär für Gewässerrevitalisierungen eignen. Von diesen prioritären Gewässerabschnitten sind 29 verschiedene Gewässer betroffen: 2.1 km kantonale Abschnitte (Gewässer 1. Klasse: Rhein, Biber, Wutach) und 11.7 km kommunale Abschnitte (Gewässer 2./3. Klasse). Für alle prioritären Abschnitte wurden grobe Aufwertungsmassnahmen definiert, die nun im Rahmen der Detailprojektierung konkret durch die zuständigen Gemeinden bzw. den Kanton festgelegt werden müssen.
Aufgrund des revidierten Wasserwirtschaftgesetzes (WWG) erhalten die Gemeinden zwischen 50 und 80 % Kantonsbeiträge für umgesetzte Gewässerrevitalisierungen. Die Umsetzung der in der heute vorliegenden Planung vorgesehenen, prioritären Gewässerstrecken verursacht in den nächsten 20 Jahren voraussichtliche Kosten von insgesamt 13,8 Mio. Franken resp. Fr. 690'0000.-- pro Jahr; diese Kosten teilen sich wie folgt auf:
- Bund: 6,5 Mio. Franken resp. Fr. 325'000.-- / Jahr
- Kanton: 5,2 Mio. Franken resp. Fr. 260'000.-- / Jahr
- Gemeinden 2,1 Mio. Franken resp. Fr. 105'000.-- / Jahr
Diese Kosten liegen somit nach heutigem, verbessertem Planungsstand rund 25 Prozent tiefer, als im Jahr 2012 in der Vorlage «Revision Wasserwirtschaftsgesetz» angenommen wurde. Damit wird insbesondere der derzeit angespannten finanziellen Lage des Staatshaushaltes Rechnung getragen.