Der Regierungsrat Schaffhausen stimmt der Teilrevision des Luftfahrtgesetzes zu, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. Bei der Gesetzesrevision handelt es sich um eine vorab technische Revision. Sie zielt darauf ab, das Sicherheitsniveau, die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz zu erhöhen. Für die Flugplätze soll ein neues, differenziertes Konzessionierungs- und Bewilligungssystem vorgesehen werden, das die unterschiedlichen Bedürfnisse und Anforderungen der einzelnen Anlagen besser berücksichtigt. Im Bereich Flugsicherheit wird die ausschliessliche Verwendung des Englischen in der Radiotelefonie vorgeschrieben. So kann die Gefahr von sprachlichen Missverständnissen vermindert werden. Weiter werden mit einer Änderung des Fernmeldegesetzes Geräte zur Störung von Satellitennavigationssignalen verboten. Geregelt werden betreffend Luftsicherheit ferner die Bedingungen, unter welchen Skyguide Flugsicherungsdienstleistungen auslagern oder im Rahmen einer internationalen Zusammenarbeit erbringen kann.