Der Regierungsrat hat die Richtlinien zur Abgeltung von ökologischen Leistungen revidiert. Hintergrund der Neufassung der Abgeltungsrichtlinien ist die Integration der Naturschutzdaten in die Landwirtschaftsdatenbank. Neu werden alle Daten in einer Datenbank geführt. Damit kann der Aufwand auf Seiten der Verwaltung reduziert werden. Die Höhe der Beiträge für die Bauern bleibt insgesamt unverändert.
Die Abgeltungsrichtlinien bilden die Grundlage für den Abschluss von Bewirtschaftungsverträgen zwischen dem Planungs- und Naturschutzamt und einzelnen Bauern für die fachgerechte Pflege von artenreichen Lebensräumen. Ein Grossteil der wertvollen Biotope und ökologischen Ausgleichsflächen im Kanton Schaffhausen befindet sich auf landwirtschaftlichen Nutzflächen.