Nachprüfung von im Ausland stationierten Motorfahrzeugen mit SH Kontrollschildern.
Da keine bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU bezüglich gegenseitiger Anerkennung von Fahrzeugprüfungen bestehen, werden seit 1. Januar 2014 keine Bewilligungen für Fahrzeugprüfungen im Ausland erteilt.
In der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge, die im Ausland stationiert sind, müssen ausser Verkehr gesetzt und im Standortstaat eingelöst oder bei einer kantonalen Prüfstelle in der Schweiz geprüft werden.