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Anpassung des Dekretes über den Winkelriedfonds

25.10.2017

Das Vermögen des kantonalen Winkelriedfonds soll weiterhin sinnvoll eingesetzt werden können. Dies erfordert eine Anpassung des Dekretes über den Winkelriedfonds. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Der Winkelriedfonds diente ursprünglich dazu, Wehrmänner, die durch die Militärdienstleistung in finanzielle Bedrängnis geraten, und deren Angehörige finanziell zu unterstützen. Durch die Einführung der Militärversicherung und die Erwerbsersatzordnung wurde dieser Zweck weitgehend bedeutungslos. Seit 1963 können deshalb Beiträge auch für vor- und ausserdienstliche Tätigkeiten eingesetzt werden, allerdings nur solange, als das Reinvermögen des Fonds nicht unter 500'000 Franken absinkt. Heute werden vor allem Beiträge an vor- und ausserdienstliche Tätigkeiten im Umfang von rund 15'000 Franken pro Jahr ausgerichtet. Diese - für die Milizarmee der Schweiz sehr wichtigen - Tätigkeiten umfassen das freiwillige und ausserdienstliche Schiesswesen, Aktivitäten von militärischen Vereinen, militärische Wettkämpfe und das Vorunterrichtswesen.

Aktuell sinkt das Reinvermögen des Winkelriedfonds nun allmählich gegen 500'000 Franken. Mit der Dekretsrevision soll die untere Grenze von 500'000 Franken gestrichen werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass das Fondsvermögen nicht im Umfang von 500'000 Franken brach liegt und den Staatshaushalt mit Negativzinsen belastet, sondern weiterhin sinnvoll und im Einklang mit der ursprünglichen Zweckbestimmung eingesetzt wird. Im Übrigen können neu auch Vereinigungen, die sich dem Zivilschutz widmen, unterstützt werden.

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