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Teilrevision des Brandschutzgesetzes - Start für Vernehmlassung

30.06.2015

Der Regierungsrat plant eine Teilrevision des Gesetzes über den Brandschutz und die Feuerwehr. Er hat den Entwurf der entsprechenden Vorlage bei den Gemeinden, den Betriebsfeuerwehren, den Parteien und dem Hauseigentümerverband in die Vernehmlassung bis Anfang Oktober 2015 gegeben. Hauptgrund der Gesetzesrevision sind die neuen Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen, die am 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt wurden. Die neuen interkantonalen Brandschutzvorschriften wurden mit den Baurechtsbegriffen harmonisiert und beinhalten im Vergleich zum früheren Recht eine Liberalisierung. Es werden verbindliche Sorgfaltspflichten, Regelungen zum baulichen Brandschutz und zur Stärkung der Eigenverantwortung der Eigentümer und Nutzer sowie neue Vorgaben für die Kaminfegerarbeiten festgelegt.

Im Weiteren wird mit der Gesetzesrevision der massgeblichen Veränderung der Feuerwehrlandschaft im Kanton Schaffhausen in den letzten zehn Jahren Rechnung getragen. Durch die Bildung schlagkräftiger Verbandsfeuerwehren kann heute verstärkt auf die Nachbarschaftshilfe gesetzt werden. Die bisherigen Stützpunkte haben an Bedeutung verloren. Auch erlaubt es die neu gewonnene Schlagkraft, mehr Feuerwehren mit Spezialaufgaben (z.B. Unfallrettung, Waldbrand) zu betrauen. Konkret werden die Bestimmungen zur Struktur und zur Zusammenarbeit der Feuerwehren angepasst. Schliesslich werden die Beiträge des Kantons an die Schadensbekämpfung und die Feuerwehr neu gestaltet. Die vorgesehenen Änderungen haben keine finanziellen und personellen Auswirkungen. Die Finanzierung des Brandschutz- und Feuerwehrwesens erfolgt weiterhin über den Brandschutzfonds.

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