Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat den Beitritt zum revidierten Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Zweck des Konkordates ist die Bekämpfung des Hooliganismus. Das Konkordat schafft eine klare und dauerhafte Grundlage für Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen. Trotz des seit vier Jahren bestehenden Konkordates und weiterführender Massnahmen ist es bisher nicht gelungen, die Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, insbesondere Fussball- und Eishockeyspiele, schweizweit nachhaltig einzudämmen. Deswegen hat die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren eine Ergänzung des Hooligan-Konkordates erarbeitet.
Zur Gewährleistung einer gewaltfreien Durchführung von Sportveranstaltungen müssen auch jene Klubs und deren Umfeld eingebunden werden, welche die bisherigen Massnahmen nicht oder nur in Teilbereichen befolgen. Hauptpunkte des revidierten Hooligan-Konkordates sind:
- Einführung einer Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele (in jeweils höchster Liga);
- Rayonverbote können künftig für 13 Jahre erlassen werden und den gesamten Raum der Schweiz umfassen;
- bei Gewalt gegen Personen, bei schweren Sachbeschädigungen und bei Wiederholungstätern soll direkt eine Meldeauflage angeordnet werden können (ohne Nachweis einer vorherigen Verletzung eines Rayonverbots);
- Möglichkeit für Auflagen betreffend bauliche und technische Massnahmen in Stadien, Zahl einzusetzender privater Sicherheitskräfte, Stadionordnung, Verkauf alkoholischer Getränke, Abwicklung von Zutrittskontrollen, An- und Rückreise der Gästefans sowie andere sicherheitsrelevante Bereiche.
Bisher sind 11 Kantone dem revidierten Konkordat beigetreten. Die Neuerungen sind für den Kanton Schaffhausen nach dem Wiederaufstieg des FC Schaffhausen in die Challenge League (zweithöchste Spielklasse) von Relevanz, zumal es neben möglichen Cup-Heimspielen gegen höherklassige Klubs regelmässig zu Heimspielen kommt, die mit höherem Risikopotenzial verbunden sein können. Auch Schaffhauser Fans fallen teilweise bei Auswärtsspielen immer wieder negativ auf. Entsprechend sind nach Ansicht des Regierungsrates die zusätzlichen Massnahmen des revidierten Hooligan-Konkordats in Anbetracht der auch im Kanton Schaffhausen real bestehenden Gewaltproblematik anlässlich von Sportveranstaltungen sowohl erforderlich, geeignet als auch zumutbar.