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Sinnvolle Leitplanken für qualitatives Wachstum

19.02.2013

Mit der am 3. März 2013 dem Volk unterbreiteten Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) soll der Zersiedlung des Landes wirksam entgegen getreten und wertvolles Kulturland besser geschützt werden. Gleichzeitig wird weiterhin eine massvolle Entwicklung möglich sein. Diese Stossrichtung der Abstimmungsvorlage entspricht der vom Regierungsrat seit längerer Zeit verfolgten Strategie. Er befürwortet deshalb die vorgeschlagene Revision des Raumplanungsgesetzes. Mit einer verbesserten Raumplanung werden eine massvolle Verdichtung der bereits bestehenden Siedlungsgebiete und darauf abgestimmt eine gute Verkehrserschliessung sowie attraktive Aussenräume angestrebt. Die dazu notwendigen Vorgaben erfordern rechtliche Bestimmungen, die zum einen zielführende Lösungen ermöglichen und zum andern die Landschaft vor unnötigen Eingriffen schützen. Mit den im Gesetz vorgesehenen Massnahmen, welche das weitere bauliche Wachstum nach Möglichkeit auf die bereits vorhandenen Siedlungsräume konzentrieren, werden ausserdem erhebliche Kosten zur Erschliessung zusätzlicher Baugebiete gespart. Optimal genutzte Siedlungsgebiete vermögen ferner auch kleineren Verkaufsgeschäften und  gewerblichen Unternehmungen die zu ihrer wirtschaftlichen Existenz notwendige Kundschaft zu bieten. Damit bleiben Stadtkerne und Ortszentren lebendig. Leider sind in den letzten Jahrzehnten viele Läden und Gewerbebetriebe aus Kernzonen und Stadtquartieren verschwunden und durch Einkaufszentren und Parkierungsanlagen mit relativ hohem Flächenverbrauch an der Peripherie abgelöst worden. Die Gegner fürchten sich vor allem vor massiven Rückzonungen und damit verbunden hohen Entschädigungszahlungen. Schaffhausen hat jedoch in der Vergangenheit seine Hausaufgaben gemacht. Die Zunahme der Bevölkerung in den kommenden 15 Jahren benötigt zusätzliche Bauflächen. Damit bleiben nur noch wenige Grundstücke in unüberbauten Wohn- und Mischzonen übrig. Grossflächige Rückzonungen sind also nicht erforderlich. Eher aktuell werden könnte in einzelnen Fällen ein Abtausch von Bauzonen zwischen zwei Gemeinden. In solchen Fällen stünden die planungsbedingten Mehrwertabgaben der Einzonung in der einen Gemeinde für allfällige Entschädigungen aufgrund der Auszonungen in der anderen Gemeinde zur Verfügung. Aus all diesen Gründen ist der Regierungsrat überzeugt, dass die vorgeschlagene Revision des Raumplanungsgesetzes einen Schritt in die richtige Richtung darstellt. Unser Kanton wird - nicht zuletzt wegen seiner in der jüngsten Vergangenheit schrittweise verbesserten Infrastruktur - in den kommenden Jahren im Bereich der Siedlungsentwicklung voraussichtlich unter erhöhten Druck geraten. Darum ist gerade für unseren Kanton wichtig, über die notwendigen rechtlichen Grundlagen für eine vernünftige Lenkung und Gestaltung unserer noch weitgehend intakten Lebensräume zu verfügen. Der Regierungsrat sagt darum Ja zur aktuellen Vorlage zur Anpassung des Raumplanungsgesetzes und ersucht die Stimmberechtigten, ihn in seiner Haltung zu unterstützen.
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