Die Vorschläge des Bundes zur besseren Bekämpfung von Waffenmissbrauch haben die Anpassung von vier Gesetzen zur Folge. Kernpunkte der Vorlage sind die Meldepflicht von Beschuldigten, die eine Feuerwaffe missbräuchlich einsetzen könnten, an die Armee, die Ermöglichung der Abfrage in den kantonalen Waffenregistern sowie die Nachregistrierung sämtlicher noch nicht registrierter Feuerwaffen in privatem Besitz. Mit dem vorliegenden Bundesgesetz setzt der Bundesrat die Forderungen mehrerer Motionen der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates um.
Die Regierung stimmt den Vorschlägen zu. Einzig die Nachregistrierung des Privatbesitzes von Feuerwaffen wird abgelehnt. Sie ist nach Ansicht des Regierungsrates ein wenig geeignetes Mittel, um eine tatsächliche und wesentliche Verbesserung der Sicherheit im Zusammenhang mit Waffenmissbrauch zu erreichen. Zudem hätte die Nachregistrierung einen erheblichen Mehraufwand für die kantonalen Waffenbüros zur Folge.