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Stadt Schaffhausen: Sicherheitsdienstmitarbeiter ohne Bewilligung

22.01.2015

Die Schaffhauser Polizei hat am frühen Sonntagmorgen (04.01.2015) festgestellt, dass ein Sicherheitsdienstmitarbeiter eines Schaffhausers Nachtlokals über keine gültige Bewilligung zur Ausübung einer Sicherheitsdienstleistung für den Kanton Schaffhausen verfügt. Der Mann wurde zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verzeigt.

Am frühen Sonntagmorgen (04.01.2015) stellte eine Patrouille der Schaffhauser Polizei fest, dass bei einem Schaffhauser Nachtlokal ein Sicherheitsdienstmitarbeiter seine Sicherheitsdienstleitung ausübte, obwohl er keine gültige Bewilligung hierfür besitzt. Wie sich herausstellte, hatte der Mann, ohne der gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen, seit längerer Zeit im Kanton Schaffhausen als Sicherheitsdienstmitarbeiter gearbeitet. Die Schaffhauser Polizei weist darauf hin, dass man zur Ausübung der Dienstleistungen als SicherheitsdienstmitarbeiterIn im Kanton Schaffhausen über eine gültige Bewilligung verfügen muss. Der Mann wird sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten müssen.
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