Der Regierungsrat plant eine Totalrevision des Katastrophen- und Nothilferechts im Kanton Schaffhausen. Er hat über die Entwürfe eines neuen Bevölkerungsschutzgesetzes und eines neuen Zivilschutzgesetzes bei den Parteien, den Gemeinden und weiteren involvierten Kreisen eine Vernehmlassung eröffnet. Die beiden neuen Gesetze ersetzen das geltende Katastrophen- und Nothilfegesetz.
Das Katastrophen- und Nothilfegesetz wurde vor rund 20 Jahren erlassen. Seither hat sich der Bevölkerungs- und Zivilschutz - nicht zuletzt aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben - grundlegend verändert. Der Bevölkerungsschutz ist heute ein modular aufgebautes Verbundsystem basierend auf den Blaulichtorganisationen Polizei, Feuerwehr und Gesundheitswesen (inkl. sanitätsdienstliches Rettungswesen), die bei einem grösseren Ereignis durch die technischen Betriebe sowie den Zivilschutz ergänzt und unterstützt werden. Das neue Bevölkerungsschutzgesetz setzt dieses Konzept um. Es regelt die Vorsorge und die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen, legt die Zuständigkeiten des Kantons und der Gemeinden fest, definiert die Aufgaben und die Organisation der Kantonalen Führungsorganisation und das Zusammenwirken der einzelnen Partnerorganisationen im Ereignisfall.
Im neuen Zivilschutzgesetz werden die bis anhin im Katastrophen- und Nothilfegesetz enthaltenen Bestimmungen über den Zivilschutz in einem separaten Gesetz zusammengefasst und an die aktuellen Verhältnisse angepasst. Das neue Gesetz regelt die dem Zivilschutz aufgrund der Bundesgesetzgebung und der kantonalen Gesetzgebung übertragenen Aufgaben, legt die Organisation und die Mittel des Zivilschutzes im Kanton Schaffhausen fest, regelt die Zivilschutzbauten und öffentlichen Schutzräume sowie den Kulturgüterschutz.
Mit der Totalrevision der des Katastrophen- und Nothilferechts im Kanton Schaffhausen werden die Rechtsgrundlagen an die veränderten Verhältnisse angepasst. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Januar 2015.