Der ortskundige Personenwagenlenker beabsichtigte von der Querstrasse in die Lochstrasse, Fahrtrichtung Mühlental, einzubiegen. Hierzu war er nicht vortrittsberechtigt und hielt sein Fahrzeug kurz an der Wartelinie an. Als er daraufhin in die Lochstrasse einfuhr, übersah er einen korrekt fahrenden Fahrradfahrer, welcher auf der Lochstrasse, in Richtung Stadtzentrum unterwegs war. Der Fahrradfahrer touchierte die Fahrzeugfront und stürzte. Durch die ausgerückte Spital-Ambulanz musste er zwecks Kontrolluntersuch ins Kantonsspital Schaffhausen transportiert werden. An den Fahrzeugen entstand geringer Sachschaden.