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Änderung des Gemeindegesetzes tritt am 1. Januar 2014 in Kraft

07.05.2013

Der Regierungsrat hat die Änderung des Gemeindegesetzes auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Die minimale Gesetzesänderung ermöglicht die Schaffung einer Einbürgerungskommission, in welche auch Stimmbürger ohne Gemeindebürgerrecht gewählt werden können. Damit wird das Anliegen der vom Kantonsrat erheblich erklärten Motion von Iren Eichenberger umgesetzt. Die Motion verlangt, dass in das für das ordentliche Einbürgerungsverfahren zuständige Gemeindeorgan neu auch Stimmbürger gewählt werden können, die nicht über das Gemeindebürgerrecht verfügen. Die neue Regelung bringt eine Erweiterung der Möglichkeiten für die Gemeinden. Neben der Bürgerversammlung und der Bürgerkommission soll es neu auch eine Einbürgerungskommission geben, in welche alle Stimmberechtigten wählbar sind. Es steht den Gemeinden frei, von der neuen Möglichkeit Gebrauch zu machen. Sie können aber auch weiterhin das für das ordentliche Einbürgerungsverfahren zuständige Gemeindeorgan auf Stimmbürger mit Gemeindebürgerrecht beschränken.
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