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Ja zu voller Strommarktöffnung

20.01.2015

Der Regierungsrat begrüsst die vollständige Öffnung des Strommarktes, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. Dieser im Stromversorgungsgesetz bereits vorgezeichnete zweite Marktöffnungsschritt stärkt den Wettbewerb und ist zudem auch Voraussetzung für ein Stromabkommen mit der Europäischen Union.

Im voll geöffneten Strommarkt wird der Netzzugang allen Marktteilnehmern gewährt, das heisst jeder Kunde kann seinen Stromlieferanten frei wählen. Für "kleine Endverbraucher" besteht weiterhin die Möglichkeit, sich zu regulierten Tarifen von ihren bisherigen Versorgungsunternehmen mit Strom beliefern zu lassen. Falls das Referendum gegen den entsprechenden Bundesbeschluss nicht ergriffen wird, können die neuen Bestimmungen per Anfang 2017 in Kraft treten, sodass sich "kleine Endverbraucher" erstmals ab dem 1. Januar 2018 vom Stromlieferanten ihrer Wahl beliefern lassen können. Nachdem die Stromversorgungsunternehmen ihre Tarife für das Folgejahr jeweils im Sommer bekannt geben, kann jeder Endverbraucher ab 2018 seinen Stromlieferanten frei wählen. Ein Wechsel ist jährlich, jeweils mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten, möglich. Ein Wechsel in den freien Markt ist nicht obligatorisch. Endverbraucher werden weiterhin von ihrem lokalen Versorgungsunternehmen beliefert. Ohne Kündigung werden sie in der sogenannten Grundversorgung mit abgesicherter Stromversorgung sein. Die Rückkehr in die Grundversorgung ist jedes Jahr möglich, sodass die Wechselbereitschaft und damit der Wettbewerb gefördert werden. Grosse Endverbraucher müssen ab 2017 zwingend in den freien Markt; die abgesicherte Grundversorgung entfällt für sie endgültig.

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