Aufgrund der Einführung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO; SR 272) können Widerhandlungen gegen einzelrichterliche Verbote (Fahr- und Parkverbot) nun nicht mehr telefonisch der Schaffhauser Polizei gemeldet werden. Die berechtigte Person muss neu schriftlich Anzeige erstatten und Strafantrag stellen.
Eine entsprechende Anzeige können Sie mit dem Formular „Anzeige wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbotes“ verfassen und anschliessend per Post unterschrieben an folgende Adresse senden:
Schaffhauser Polizei
Ordnungsbussenzentrale
Postfach 1072
8201 Schaffhausen
- Zur Erfassung der Fahrzeuge vor Ort, können Sie das Formular „Erfassungszettel wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbotes“ verwenden. Eine Ausführung können Sie für sich behalten. Einen Informationszettel müssen Sie zwingend unter dem Scheibenwischer des betreffenden Fahrzeuges deponieren.
- Weitere Informationen erhalten Sie bei der Verkehrspolizei unter der Telefonnummer 052 632 81 01 oder – ausserhalb der ordentlichen Bürozeiten – bei der Einsatz- und Verkehrsleitzentrale der Schaffhauser Polizei unter der Telefonnummer +41 52 624 24 24.
Anzeige wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbotes handschriftlich
Erfassungszettel wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbotes
Anzeige wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbotes digital