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Genehmigung Tarifverträge für ambulante Physiotherapie-Leistungen

28.06.2016

Der Regierungsrat hat Tarifverträge für ambulante Physiotherapie-Leistungen gemäss KVG genehmigt. Der rückwirkend ab 1. April 2014 geltende kantonale Anschlussvertrag Physiotherapie wurde zwischen physio Schaffhausen-Thurgau, dem Schweizer Physiotherapie Verband physioswiss, der tarifsuisse ag und 44 durch tarifsuisse vertretenen Versicherern bzw. Versicherungsgruppen ausgehandelt. Der Taxpunktwert im Kanton Schaffhausen liegt bei 1.05 Franken. Die Taxpunktwert-Vereinbarung zwischen physioswiss und der Einkaufsgemeinschaft Helsana / Sanitas / KPT / CSS sieht - mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 - ebenfalls einen Taxpunktwert von Fr. 1.05 vor. Ebenfalls genehmigt wurde der Tarifvertrag zwischen dem Schweizerischen Verband freiberuflicher Physiotherapeuten (SVFP) und 45 durch die tarifsuisse ag vertretenen Krankenversicherer bzw. Versicherungsgruppen. Dieser sieht ab 1. Januar 2015 einen Taxpunktwert von Fr. 1.02 vor. Schliesslich wurde der Anpassung des Vertrages zwischen dem Schweizerischen Verband freiberuflicher Physiotherapeuten (SVFP) und der Einkaufsgemeinschaft Helsana / Sanitas / KPT / CSS, die für ambulante physiotherapeutische Leistungen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 einen Taxpunktwert von Fr. 1.05 festlegt, die Genehmigung erteilt.

Alle Tarifvereinbarungen für Physiotherapie-Leistungen wurden abgeschlossen in der Erwartung einer baldigen Ablösung der bisherigen Tarifstruktur durch eine grundlegend neue, national einheitliche Tarifstruktur, die bis Ende September 2016 vorliegen sollte.

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