Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Abstimmung über Grundsatzbeschluss zu Strukturreform findet am 18. Mai 2014 statt
25.02.2014
Das Bundesgericht hat das im Sinne einer vorsorglichen Massnahme gestellte Gesuch eines Schaffhauser Stimmbürgers um Verschiebung bzw. Absetzung der Volksabstimmung über den Grundsatzbeschluss betreffend das Verfahren zur Reorganisation des Kantons Schaffhausen und seiner Gemeinden abgewiesen. Zur Begründung hält das Bundesgericht fest, dass der Beschwerdeführer nicht konkret dargelegt habe, inwiefern ihm ohne Gewährung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde ein nicht wieder gutzumachender Nachteil entstehen sollte.
Die Beschwerde an das Bundesgericht richtet sich gegen den Grundsatzbeschluss des Kantonsrates vom 20. Januar 2014 betreffend das Verfahren zur Reorganisation des Kantons Schaffhausen und seiner Gemeinden. Es wird im Wesentlichen geltend gemacht, die im Grundsatzbeschluss enthaltene Konsultativabstimmung sei nicht zulässig.
Die Abstimmung über den Grundsatzbeschluss zum Verfahren der Strukturreform findet damit wie vorgesehen am 18. Mai 2014 statt. Den definitiven, materiellen Entscheid über die Beschwerde fällt das Bundesgericht zu einem späteren Zeitpunkt.