Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2015 eine Revision der kantonalen Fischereiverordnung vorgenommen. Hintergrund ist die gesamtschweizerische Harmonisierung der Fischereiausbildungsniveaus, um die gegenseitige Anerkennung sicherzustellen. Bisher zeigt die Ausbildung gesamtschweizerisch ein uneinheitliches Bild. Dies soll mit dem neuen, ab 1. Januar 2015 geltenden Ausbildungskonzept mit erhöhten Anforderungen behoben werden. Die Mindestdauer der Ausbildung umfasst fünf Stunden.
Das neue Ausbildungskonzept ist aus Sicht des Tierschutzes und zur Vereinheitlichung der Fischereiausbildung sowie der Freizügigkeit der Fischer sinnvoll und wird auch im Kanton Schaffhausen umgesetzt. Allerdings werden dadurch die personellen Kapazitäten der kantonalen Fischereiaufsicht überschritten. Entsprechend sollen die Ausbildung sowie die Durchführung der Prüfung mittels Leistungsauftrag an einen geeigneten privaten Anbieter übertragen werden. Mit der Änderung der Fischereiverordnung wird die Rechtsgrundlage für diese Aufgabenübertragung geschaffen.