Am Montagabend, 22.04.2013 ist bei der Schaffhauser Polizei die Meldung eingegangen, dass zwei Männer mit einer Faustfeuerwaffe im Bereich Eichenstrasse in der Stadt Schaffhausen unterwegs sind. Die Polizisten haben fünf junge Männer angehalten, wovon einer mit einer Soft-Air-Pistole bewaffnet war. Die Schaffhauser Polizei macht auf die Gefährlichkeit resp. das Tragverbot auch von Soft-Air-Waffen aufmerksam.
Um ca. 21.15 Uhr am Montagabend (22.04.2013) meldete eine Privatperson der Einsatz- und Verkehrsleitzentrale der Schaffhauser Polizei, dass soeben zwei Männer im Niklausenquartier in der Stadt Schaffhausen mit einer Faustfeuerwaffe bewaffnet, aufgefallen seien. Einer der unbekannten Männer habe dem zweiten Mann die Waffe an den Kopf gehalten und es habe ein „Klickgeräusch“ gegeben. Die umgehend ausgerückten Patrouillen der Schaffhauser Polizei konnten folglich fünf junge Personen im Alter von 15 – 20 Jahren antreffen. Bei einem 15-jährigen Jungen wurde eine Soft-Air-Waffe aufgefunden. Im Zuge der Abklärungen konnte eruiert werden, dass der 20-jährige Mann die Waffe in Richtung des Kopfes seines 15-jährigen Kollegens gehalten hat. Die täuschend echt aussehende Soft-Air-Waffe wurde eingezogen. Die Personen müssen sich wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten. In diesem Zusammenhang macht die Schaffhauser Polizei darauf aufmerksam, dass Soft-Air-Waffen unter das Waffengesetz fallen und meldepflichtig sind. Zudem kann eine Soft-Air-Waffe von einer echten Waffe kaum unterschieden werden, was zu gefährlichen Verwechslungen führen kann. Weitere Informationen zum Thema Waffen finden Sie hier: