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Regierung für Gesundheitsberufegesetz

15.04.2014

Der Regierungsrat äussert sich - in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren - grundsätzlich positiv zum neuen Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern festhält. Das Gesetz hat zum Ziel, im Interesse der öffentlichen Gesundheit die Qualität in den Gesundheitsberufen, die an Fachhochschulen vermittelt werden, zu fördern. Dafür werden Anforderungen an die Studiengänge und deren Akkreditierung festgelegt, und die privatwirtschaftliche Ausübung der entsprechenden Berufe in eigener fachlicher Verantwortung wird geregelt. Darunter fallen Pflegefachfrauen und -männer, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Hebammen sowie Ernährungsberaterinnen und -berater. Auch die Berufsausübung von Absolventen einer Höheren Fachschule mit einem Diplom der Fachrichtung Pflege fällt unter den Anwendungsbereich des Gesundheitsberufegesetzes. Mit dem neuen Gesetz kann nach Ansicht der Regierung den bestehenden und künftigen Herausforderungen zielorientiert begegnet werden. Der Regierungsrat schlägt im Übrigen eine stärkere Betonung der Gleichwertigkeit der Pflegeausbildungen der Fachhochschulen und der Höheren Fachschulen im Gesetzestext vor. Zudem wird angeregt, weitere Berufe auf Gesetzesstufe zu regeln, die in den meisten Kantonen bereits einer Bewilligungspflicht unterstehen. Schliesslich spricht sich die Regierung - mit Blick auf die Effizienz der Bewilligungs- und Aufsichtstätigkeit der Kantone - für die Schaffung eines zentralen Registers auf Bundesebene für alle vom Gesetz geregelten Gesundheitsberufe aus.
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