Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Bessere Steuerung der anrechenbaren Taxen für Ergänzungsleistungsberechnung
04.11.2014
Der Regierungsrat hat die kantonale Berechnungsregelung der für die Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) anrechenbaren Beträge angepasst und auf Anfang 2015 eine entsprechende Revision der Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV beschlossen. An den anrechenbaren Beträgen wird keine Änderung vorgenommen. Es wird einzig die Bezugsgrösse "allgemeiner Lebensbedarf" aus der Verordnung gestrichen. Ziel der Verordnungsänderung ist eine bedarfsgerechte Steuerung der massgebenden Werte. Damit wird die Grundlage der Heimtaxbegrenzung bei den IV-Heimen an diejenige der Altersheime angepasst.