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Neues Pensionskassengesetz tritt am 1. November 2013 in Kraft

17.09.2013

Der Regierungsrat hat das neue Pensionskassengesetz auf den 1. November 2013 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Mit dem neuen Gesetz werden die Änderungen auf Bundesebene bei der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen umgesetzt. Ziel der BVG-Revision war es, die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen rechtlich und organisatorisch zu verselbstständigen und die Rahmenbedingungen für ihre Finanzierung neu festzulegen. Als Folge der BVG-Revision kommen Kompetenzen im Bereich der Pensionskasse, die bisher vom Kantonsrat beziehungsweise vom Regierungsrat wahrgenommen wurden, neu dem obersten Organ der Pensionskasse, der Verwaltungskommission zu. Die Verwaltungskommission muss paritätisch aus gleich vielen Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden zusammengesetzt sein. Die Verwaltungskommission besteht aus je 5 Arbeitnehmer- und 5 Arbeitgebervertretern. Mit der Vorlage werden zudem die Voraussetzungen zur finanziellen Gesundung der Kasse geschaffen. Die heutigen Sanierungsbeiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden werden durch Stabilisierungsbeiträge abgelöst.
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