Auf den 1. Januar 2018 sollen die Heilmittelkontrollen der Kantone Schaffhausen und Thurgau zusammengelegt und durch eine Kantonsapothekerin oder einen Kantonsapotheker geführt werden. Eine entsprechende Erklärung haben die Schaffhauser Regierungsrätin Ursula Hafner-Wipf und der Thurgauer Regierungsrat Jakob Stark heute Mittwoch unterzeichnet. Die Vereinbarung soll noch in diesem Jahr den Regierungen beider Kantone zur Genehmigung unterbreitet werden.
In der Vereinbarung heisst es, dass die Kantone Schaffhausen und Thurgau gemeinsam eine Heilmittelkontrolle zum Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen über die Heil- und Betäubungsmittel führen. Damit können in beiden Kantonen Synergien geschaffen werden, wie die beiden Regierungsmitglieder Ursula Hafner-Wipf und Jakob Stark bei der Unterzeichnung der Erklärung betonten. Die gemeinsame Heilmittelkontrolle soll von der Kantonsapothekerin oder dem Kantonsapotheker des Kantons Thurgau geführt werden. Diese Stelle soll auf den 1. Januar 2018 neu ausgeschrieben werden, da der jetzige Amtsinhaber und seine Schaffhauser Amtskollegin auf Ende 2017 in Pension gehen werden. Der Kanton Thurgau wird dabei die gemeinsame Kantonsapothekerin oder den Kantonsapotheker in Absprache mit dem Kanton Schaffhausen ernennen.
Der Kanton Schaffhausen wird sich anteilmässig an den Kosten beteiligen, die dem Kanton Thurgau für die gemeinsame Heilmittelkontrolle entstehen.