Neuigkeiten |

Neue Normalarbeitsverträge für Hauswirtschaft und Landwirtschaft

06.12.2011

Der Regierungsrat hat die bestehenden Normalarbeitsverträge für hauswirtschaftliche und für landwirtschaftliche Arbeitnehmende überarbeitet. Die beiden Verträge wurden auf einen modernen Stand gebracht und an die aktuelle Rechtsentwicklung auf Bundes- und kantonaler Ebene angepasst. Der Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitnehmende wurde totalrevidiert, der Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmende teilrevidiert. Die neuen Fassungen gelten ab dem 1. Januar 2012. Durch einen Normalarbeitsvertrag werden für einzelne Arten von Arbeitsverhältnissen Bestimmungen über deren Abschluss, Inhalt und Beendigung aufgestellt. Für den landwirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Bereich haben die Kantone die entsprechenden Normalarbeitsverträge zu erlassen. Gegenüber der gemäss Bundesrecht durchgeführten Vernehmlassung wurde der Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitnehmende noch in zwei Punkten angepasst. Der Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmende wurde unverändert verabschiedet.
Telefon
Karte
Webseite
E-Mail