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Anpassungen bei Teilpensenregelung für Kindergarten und Primarschule sowie bei Abteilungsunterricht in Sekundarstufe I
17.12.2013
Der Regierungsrat hat die Teilpensenregelung am Kindergarten und an der Primarschule angepasst. Gleichzeitig wird in der Sekundarstufe I in den ersten Klassen je eine Abteilungslektion reduziert. Beide Elemente waren in der ESH3-Ergänzungsvorlage des Regierungsrates vom Januar 2013 als eine von insgesamt 12 Massnahmen enthalten. Diese Änderungen führen zu einer jährlich wiederkehrenden Einsparung von ca. 240'000 Franken. Beim Bildungsangebot für die Schülerinnen und Schüler im Pflichtbereich ergibt sich keine Änderung. Das Lektionenvolumen bleibt für die Jugendlichen in allen Fachbereichen unverändert.
Die Teilpensenregelung bildet die Grundlage für die Planung der Pensen an den Schulen. Sie regelt das maximale Lektionenvolumen für eine Klasse bzw. für einen Klassenverband an der Primarschule und am Kindergarten in Abhängigkeit von den effektiven Schülerzahlen und ermöglicht kleineren Gemeinden, bis zu einem gewissen Grad ihren Schulbetrieb bei tiefen Schülerzahlen aufrecht zu erhalten. Die Teilpensenregelung für die Primarschule und den Kindergarten wird moderat angepasst. Die Situation für gut gefüllte Primarklassen (19-25 Schülerinnen und Schüler) sowie gut gefüllte Kindergärten (17-22 Schülerinnen und Schüler) wird unverändert bleiben. Die Schwellenwerte werden zur Erreichung des angestrebten Spareffektes leicht erhöht (Verschiebung um jeweils eine Schülerin oder einen Schüler). An der Sekundarstufe I (Realschule und Sekundarschule) sind die Abteilungslektionen an spezifische Fachbereiche gebunden und werden ab einer Klassengrösse von 14 Schülerinnen und Schülern gewährt. Die Streichung von Abteilungslektionen hat keinen Stoffabbau zur Folge, verändert jedoch die Lehr- bzw. Lernbedingungen.