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Gesetzesvorlagen zu Entlastungsprogramm 2014

04.02.2015

Der Regierungsrat hat die Gesetzes-, Dekrets- und Beschlussvorlagen im Rahmen des Entlastungsprogramms 2014 (EP2014) zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Das Ende September 2014 vorgelegte Entlastungsprogramm 2014 beinhaltet die Umsetzung von 22 Entlastungsmassnahmen, die in die Zuständigkeit des Kantonsrates fallen. Wie in der Vorlage im Herbst 2014 angekündigt, werden dem Kantonsrat jetzt in einem zusätzlichen Anhang die konkreten Erlasstexte zur Beratung und Entscheidfindung vorgelegt. Das Ende September 2014 vorgelegte Entlastungsprogramm 2014 sieht für den Staatshaushalt des Kantons Schaffhausen bis ins Jahr 2017 Entlastungsmassnahmen im Umfang von insgesamt 40 Mio. Franken vor. Damit kann das strukturelle Defizit ab 2017 behoben werden. Das Massnahmenpaket umfasst 122 Entlastungsmassnahmen und setzt sich zu drei Viertel aus Entlastungsmassnahmen und zu einem Viertel aus steuerlichen Massnahmen zusammen. Von den insgesamt 122 Entlastungsmassnahmen fallen 100 Massnahmen mit einer Entlastungswirkung im Jahr 2017 von 17.5 Mio. Franken (2018: 18.9 Mio. Franken) in die Zuständigkeit des Regierungsrates sowie 22 Massnahmen mit einer Entlastungswirkung im Jahr 2017 von 13.4 Mio. Franken (2018: 16.3 Mio. Franken) in die Zuständigkeit des Kantonsrates. Die Massnahmen führen im Jahr 2017 zu Entlastungen bei den Gemeindehaushalten in der Höhe von insgesamt 9.9 Mio. Franken (2018: 13.9 Mio. Franken), die durch den Kanton ab 2017 im Umfang von 9.2 Mio. Franken (2018: 11.9 Mio. Franken) durch einen Steuerfussabtausch abgeschöpft werden.
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