Die Frist für die Realisierung von subventionierten Projekten von kommunalen Löschwasserversorgungen soll um zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert werden. Hintergrund der geplanten Änderung des Brandschutzgesetzes ist eine vom Kantonsrat erheblich erklärte Motion. Die Regierung hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
Die - im Rahmen der Diskussion im Parlament noch massgeblich umformulierte - Motion von Kantonsrat Willi Josel verlangt, der Kanton solle sich unter Änderung der geltenden rechtlichen Regelung an den Investitionen für die Löschwasserversorgung der Gemeinden und der von ihnen betrauten Körperschaften bis zum 31. Dezember 2015 mit 25 % beteiligen. Voraussetzung für die Ausrichtung des Betrages solle einerseits die Einreichung eines vollständigen Gesuchs bis zum 31. Dezember 2015 und die anschliessende Realisierung bis spätestens Ende 2022 sein.
Mit den auslaufenden Fristen für die Subventionen der kommunalen Löschwasserversorgungen sollen die Brandschutzabgaben der Gebäudeeigentümer auf ein im Schweizer Vergleich angemessenes Niveau gesenkt werden. Die nun vorgeschlagene Erstreckung der Realisierungsfrist kann allerdings dazu führen, dass die als nicht angemessen erachtete Zusatzfinanzierung der kommunalen Versorgungsnetze durch die Gebäudeeigentümer über die Brandschutzabgabe auf zusätzliche Projekte ausgedehnt wird. Aus Sicht des Regierungsrates sprachen denn auch mit Blick auf die Vorgeschichte der geltenden Regelung viele und gute Gründe dafür, die in der Motion Josel vorgeschlagene Rechtsänderung nicht umzusetzen. Die Regierung ist der Auffassung, die Wasserversorgung sei verursachergerecht zu finanzieren und es bestünden hierfür die erforderlichen Instrumente bzw. die Möglichkeit, diese zu schaffen. Durch die Abänderung der Motion während der Beratung wurde allerdings ein Kompromissvorschlag eingebracht, der zumindest den Zeitpunkt der Projekteinreichung unverändert lässt. In diesem Lichte und in Anbetracht des vom Parlament zum Ausdruck gebrachten Willens, die unterschiedlichen Positionen mittels Kompromiss einer mehrheitsfähigen Lösung zuzuführen, unterstützt der Regierungsrat die über die Motion Josel eingebrachte Rechtsänderung.