Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein sehr hoch eingestuftes gesellschaftspolitisches und volkswirtschaftliches Anliegen. Im Kanton Schaffhausen besteht im Bereich der schulergänzenden Tagesstrukturen im gesamtschweizerischen Vergleich Handlungs- und Nachholbedarf. Daher hat der Regierungsrat im Jahr 2015 eine Vorlage zur Einführung von bedarfsgerechten schulergänzenden Tagesstrukturen an den Kantonsrat überwiesen. Die Vorlage sah Betreuungsangebote vor, die freiwillig genutzt werden können und für die Erziehungsberechtigten kostenpflichtig sind. Der Kanton und die Gemeinden beteiligen sich an den Kosten. Damit sollten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert, die Nutzung von beruflichen Kapazitäten, insbesondere von Frauen, verbessert und der Kanton als zeitgemässer, familienfreundlicher Wohn- und Arbeitsort zusätzlich attraktiviert werden.
Der Kantonsrat beschloss, der danach eingereichten Volksinitiative "Initiative für Beruf und Familie (Tagesschule 7to7)" einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Initiative und Gegenvorschlag liegen am 26. November 2017 zur Abstimmung vor.
Der Gegenvorschlag sieht einen bedarfsgerechten, modulartigen Aufbau der Betreuungsangebote vor. Diese werden von den Gemeinden, den Erziehungsberechtigten und vom Kanton gemeinsam finanziert. Der Beitrag des Kantons erfolgt in Form von Pauschalen an die effektiv genutzten Angebote. Bei der Berechnung der Kantonspauschalen wird davon ausgegangen, dass die Elternbeiträge 50 % der Betreuungskosten decken werden, in der Umsetzung sind die Gemeinden jedoch frei in der Tarifgestaltung. Der Kantonsrat hat entschieden, dass die Bereitstellung eines solchen Angebotes für die Gemeinden freiwillig sein soll.
Die Initiative "7to7" der Alternativen Liste (AL) verfolgt dieselben Anliegen, schiesst aber nach Meinung des Regierungsrates und einer deutlichen Mehrheit des Kantonsrates bezüglich Umsetzung und Finanzierung weit über das Ziel hinaus. Die Finanzierung soll zu 100 % durch Gemeinde und Kanton erfolgen und die Gemeinden werden verpflichtet, bei ausgewiesenem Bedarf entsprechende Angebote bereitzustellen. Das ist finanziell und organisatorisch nicht verantwortbar, obwohl das Angebot von Tagesstrukturen ein wesentlicher Standortfaktor ist.
Der Gegenvorschlag stellt nach Ansicht des Regierungsrates eine ausgewogene, realistische und finanziell für alle Beteiligten tragbare Alternative zur Initiative dar.
Wir bitten Sie, geschätzte Schaffhauserinnen und Schaffhauser, die Initiative abzulehnen, dem Gegenvorschlag zuzustimmen und bei der Stichfrage dem Gegenvorschlag den Vorzug zu geben. Sie sagen damit JA zu einem modernen, zukunftsgerichteten Kanton Schaffhausen.