Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Neue Regelung für Abteilung Schulische Abklärung und Beratung sowie für kantonalen schulischen Sozialdienst
07.07.2015
Der Regierungsrat hat auf den 1. August 2015 zwei neue Verordnungen über die Abteilung Schulische Abklärung und Beratung sowie über den schulischen Sozialdienst des Kantons Schaffhausen erlassen. Beide Abteilungen des Erziehungsdepartementes existieren - gestützt auf das Schulgesetz - seit längerer Zeit, allerdings fehlte bisher eine konkrete Regelung auf Verordnungsstufe. In beiden Erlassen werden die Aufgaben der jeweiligen Abteilungen aufgeführt. Hauptaufgabe der Abteilung Schulische Abklärung und Beratung ist die schulpsychologische Abklärung von Kindern und Jugendlichen mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten oder bei Auffälligkeiten im sozialen Verhalten. Die wesentlichen Tätigkeiten des schulischen Sozialdienstes sind die Zusammenarbeit und Vermittlung der Akteure in kindes- und jugendpsychologischen Angelegenheiten, die Begleitung bei Abklärung und Umsetzung von Sonderschulmassnahmen in speziellen Fällen, die Führung einer Anlauf- und Koordinationsstelle Jugendhilfe sowie die Führung einer Vermittlungs- und Koordinationsstelle Frühe Förderung.