Der Regierungsrat hat die in der Volksabstimmung vom 25. November 2012 angenommene Prämienverbilligungs-Initiative auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Damit wird im kantonalen Krankenversicherungsgesetz das Sozialziel verankert, wonach der selbst aufzubringende Anteil der Krankenkassenprämien bezogen auf eine normative Richtprämie nicht mehr als 15 Prozent des anrechenbaren Einkommens ausmachen darf. Die zur Umsetzung der Initiative notwendigen Anpassungen auf Dekretsstufe hat der Kantonsrat am 2. Dezember 2013 mit einer Änderung des Dekrets über den Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes vorgenommen.
Gleichzeitig hat der Regierungsrat - unter Berücksichtigung der neuen Grundlagen - im Rahmen einer Verordnungsänderung die Einzelheiten zur Ausrichtung der Prämienverbilligungsbeiträge im Jahr 2014 festgelegt.
Der Regierungsrat hat die Richtprämien 2014 wie folgt festgesetzt:
Stadt Schaffhausen/Neuhausen am Rheinfall
- Erwachsene: 3'998 Franken pro Jahr;
- Junge Erwachsene (19 - 25 Jahre): 3'249 Franken pro Jahr;
- Kinder: 938 Franken pro Jahr.
Übrige Gemeinden
- Erwachsene: 3'713 Franken pro Jahr;
- Junge Erwachsene (19 - 25 Jahre): 2'970 Franken pro Jahr;
- Kinder: 867 Franken pro Jahr.
Für Beiträge zur Prämienverbilligung sind im Budget 2014 44,5 Mio. Franken eingestellt. Dies entspricht einem Zuwachs von rund 5,45 Mio. Franken gegenüber dem Budget 2013. Die Erhöhung ergibt sich im Wesentlichen aus der Annahme der Prämienverbilligungs-Initiative.