Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die vorgeschlagenen Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung in Bezug auf die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält. Die Gesetzesänderungen betreffen einerseits den Sozialhilfeausschluss von Ausländerinnen und Ausländern, die sich lediglich zum Zweck der Stellensuche in der Schweiz aufhalten, sowie den Datenaustausch zwischen den Behörden. Anderseits wird der Widerruf des Aufenthaltsrechts von erwerbstätigen EU-/EFTA-Staatsangehörigen klar geregelt. Schliesslich müssen EU/EFTA-Angehörige künftig über die für den Unterhalt notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um für eine länger dauernde Stellensuche eine Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten im Kalenderjahr zu erhalten.
Die vorgeschlagenen gesetzlichen Anpassungen stellen nach Ansicht der Regierung einen ersten wichtigen Schritt dar. Verschiedene Fragen sind jedoch weiterhin offen. Entsprechend verlangt der Regierungsrat diverse Ergänzungen.