Keine Entwarnung trotz Rückstellung Südranden
30.01.2015
Der Regierungsrat nimmt mit Befriedigung die Vorschläge der Nagra zur Kenntnis, die Standortregionen Südranden sowie Nördlich Lägern aufgrund offensichtlicher Nachteile im Rahmen des Sachplanverfahrens vorerst nicht weiterzuverfolgen. Angesichts des Verbleibs der Standortregion Zürich Nordost in der engeren Auswahl ist jedoch weiterhin eine sehr starke Betroffenheit des Kantons Schaffhausen und seiner Gemeinden gegeben: Ein Tiefenlager in unmittelbarer Umgebung der Agglomeration Schaffhausen würde die Entwicklung von Wirtschaft und Bevölkerung Schaffhausens über Jahrzehnte markant schwächen. Der Regierungsrat erwartet daher, dass bei der in der nächsten Etappe anstehenden Festlegung der Standortregion Zürich Nordost der Kanton Schaffhausen sowie die betroffenen Schaffhauser Gemeinden einbezogen werden. Der Regierungsrat wird den Prozess auch weiterhin aktiv und konstruktiv, aber sehr kritisch begleiten.
Der Regierungsrat nimmt die Vorschläge der Nagra zur weiteren Untersuchung der möglichen Standorte für ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle zur Kenntnis. Die Nagra hat dem Bund vorgeschlagen, in der nächsten Etappe des Sachplanverfahrens die Regionen Zürich Nordost und Jura Nordost weiter und genauer zu untersuchen. Die Regierung weist darauf hin, dass es sich dabei nur um Vorschläge handelt. Rechtlich bindend wird erst der Entscheid des Bundesrates sein, der Mitte 2017 zu erwarten ist.
Der Regierungsrat nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Nagra die Standortregion Südranden aufgrund offensichtlicher Nachteile nicht mehr weiter verfolgen will. Der Regierungsrat hatte verschiedentlich darauf hingewiesen, dass er diesen Standort aus Gründen der Sicherheit sowie der Sozioökonomie für ungeeignet hält. Die Standortregion Südranden wird nun aufgrund von Erosionsszenarien und geringem Platzangebot im Wirtgestein zurückgestellt: Lage und Tiefe des Wirtgesteins bieten laut Nagra nur einen beschränkten Schutz vor Erosion.
Die Standortregion Nördlich Lägern wurde von der Nagra aufgrund von schwierigen bautechnischen Verhältnissen und geringem Platzangebot ebenso zurückgestellt. Der Regierungsrat ist erleichtert, dass damit ein weiterer Standortvorschlag im direkten Umkreis des Kantons wegfallen dürfte.
Der Regierungsrat erinnert daran, dass das Standortgebiet der Region Zürich Nordost direkt an den Kanton Schaffhausen angrenzt, und dass die vorgeschlagenen Oberflächenanlagen nur wenige Kilometer vom Rheinfall, Schaffhausens grösstem touristischem Magneten, sowie vom Stadtzentrum Schaffhausen entfernt liegen. Die Stadt Schaffhausen ist die einwohnerstärkste und am dichtesten besiedelte Agglomeration des Planungsperimeters der Region Zürich Nordost. Ein Tiefenlager in unmittelbarer Umgebung der Agglomeration Schaffhausen würde die Entwicklung von Wirtschaft und Bevölkerung des Kantons Schaffhausen über Jahrzehnte markant schwächen. Die Regierung hat in den letzten Jahren denn immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass sie Lagerstandorte in unmittelbarer Nähe zur Agglomeration Schaffhausens, wo 80 Prozent der Bevölkerung und Arbeitsplätze des Kantons konzentriert sind, als unzumutbar ablehnt. Angesichts der heute publizierten Vorschläge der Nagra ist der Kanton Schaffhausen somit von der Tiefenlagerfrage auch künftig zentral betroffen: Die Betroffenheit des Kantons Schaffhausen hat sich durch den Verbleib der Standortregion Zürich Nordost in der nun deutlich engeren Auswahl sogar nochmals erhöht.
Die Betroffenheit, die sich überall dort ergibt, wo Auswirkungen eines Tiefenlagers festgestellt oder befürchtet werden, reicht weit über die Kantons- und auch die Landesgrenze hinaus. Diesem Umstand ist bei der weiteren Diskussion umfassend Rechnung zu tragen, und entsprechend sind sowohl der Kanton Schaffhausen inklusive seiner Gemeinden, allen voran Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall, als auch die deutschen Nachbarregionen und Gemeinden vollständig am weiteren Prozess zu beteiligen. Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen erwartet namentlich, dass bei der in der nächsten Etappe anstehenden Festlegung der Standortregion Zürich Nordost der Kanton Schaffhausen sowie die betroffenen Schaffhauser Gemeinden einbezogen werden.
Der Regierungsrat wird auch weiterhin den Prozess aktiv und konstruktiv, aber sehr kritisch begleiten. Dazu ist der Regierungsrat aufgrund des Gesetzes gegen Atommüll-Lagerstätten aus dem Jahre 1983 verpflichtet, wonach der Regierungsrat mit allen rechtlichen und politischen Mitteln darauf hinzuwirken hat, dass auf Kantonsgebiet und dessen angrenzender Nachbarschaft keine Lagerstätten für radioaktive Abfälle errichtet werden.
Der Kanton Schaffhausen wird das umfangreiche Material, das die Vorschläge der Nagra begleitet, eingehend prüfen. Insbesondere wird er die Fragen der Sicherheit und der Sozioökonomie sehr genau analysieren. Er wird die Vorschläge im Rahmen der offiziellen Anhörung nach Massgabe seiner Stellungnahme zu Etappe 1 beurteilen.