Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Beitrag an Soforthilfefonds für Betroffene fürsorgerischer Zwangsmassnahmen
04.03.2014
Der Regierungsrat hat - gestützt auf den gemeinsamen Vorschlag der Vorstände der Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und der Fachdirektorenkonferenz Lotteriewesen - dem Soforthilfefonds für Betroffene fürsorgerischer Zwangsmassnahmen einen Beitrag von 48500 Franken aus dem Lotteriegewinn-Fonds zugesichert. Mit Mitteln des Soforthilfefonds sollen Personen unterstützt werden, die zwischen 1942 und 1981 Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen wurden und sich nun in einer Notlage befinden. Sie sollen schnelle und unbürokratische Hilfe erhalten.