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Beitritt zu Interkantonaler Vereinbarung über höhere Fachschulen

03.12.2013

Der Kanton Schaffhausen tritt der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen bei. Die Vereinbarung regelt die kantonalen Beitragsleistungen der Höheren Fach- und Berufsprüfungen sowie der berufsorientierten Weiterbildungsgänge und ermöglicht damit den Studierenden den gleichberechtigten Zugang zu den ausserkantonalen Bildungsangeboten. Neu bezahlen die Vereinbarungskantone alle Studiengänge, welche vom Abkommen erfasst werden. Für die Studierenden der Vereinbarungskantone bedeutet dies eine Ausweitung der Freizügigkeit. Die entsprechenden Ausgleichszahlungen erfolgen für die höheren Fachschulen analog zu den bestehenden Vereinbarungen für die universitären Hochschulen und die Fachhochschulen. Der Herkunftskanton übernimmt in der Regel 50 % der Ausbildungskosten. Die Kosten dürften für den Kanton Schaffhausen in etwa auf gleicher Höhe wie bisher bleiben. Der Beitritt zur neuen Vereinbarung ist sinnvoll und notwendig. Nur so kann auch in Zukunft den Studierenden aus dem Kanton Schaffhausen der Zugang zu den ausserkantonalen Höheren Fachschulen gewährleistet werden.
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