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Prämienverbilligung muss bezahlbar bleiben - Nein zur Prämienverbilligungsinitiative

06.11.2012

In den zurückliegenden Jahren sind die Beiträge des Kantons für die Prämienverbilligung rasant angestiegen. Nach einigen relativ stabilen Jahren sind die Aufwendungen in den Jahren 2009 - 2011 von 36 Mio. auf 49 Mio. Franken emporgeschnellt. Diese enorme Steigerung hat den Regierungsrat und den Kantonsrat gezwungen, das bisherige System, das im kantonsübergreifenden Vergleich ausgesprochen grosszügig war, zu überprüfen und den realen finanziellen Möglichkeiten von Kanton und Gemeinden neu anzupassen. Die vom Kantonsrat im Oktober 2011 beschlossene Neuregelung führte die budgetierten Beiträge 2012 in etwa auf den Mittelwert der Jahre 2009 und 2010 zurück. Gleichzeitig wurde ein grundlegender Systemwechsel beschlossen, der das künftige Wachstum der Beiträge auf die Proportionen der Prämiensteigerungen begrenzt. Der Einschnitt im Umstellungsjahr 2012 ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich spürbar. Gleichwohl ist festzuhalten, dass die neu ausgeschüttete Summe noch immer sehr respektabel ist und dem Vergleich mit anderen Kantonen durchaus stand hält: Pro Einwohner steht in Schaffhausen heute gleich viel Geld zur Verfügung wie im Nachbarkanton Zürich, dessen Prämien über unserem Niveau liegen. In den meisten anderen Kantonen der östlichen Landeshälfte sind die mittleren Beiträge pro Einwohner nach wie vor tiefer als in Schaffhausen. Die finanzielle Lage des Kantons und der Gemeinden hat sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Es sind grosse Anstrengungen nötig, die Ausgaben und die Einnahmen wieder ins Gleichgewicht zu bringen und die Anhäufung von Schulden, welche die künftigen Handlungsmöglichkeiten allzu stark einengen würden, zu vermeiden. Die vom Kantonsrat beschlossenen Korrekturen bei der Prämienverbilligung sind ein ausserordentlich wichtiger Beitrag zur Wiederherstellung und Erhaltung dieses Gleichgewichts. Die Volksinitiative "für bezahlbare Krankenkassenprämien" will erreichen, dass für die Festlegung der Prämienverbilligungsbeiträge wieder - wie vor 2012 - feste Obergrenzen für die zulässige Netto-Belastung der Haushalte durch die Krankenkassenprämien festgelegt werden. Sie will also den vom Kantonsrat beschlossenen, sinnvollen Systemwechsel wieder rückgängig machen. Ohne Veränderung der Definitionen für die anrechenbaren Prämien und Einkommen würde dies für den Kanton und die Gemeinden im Jahr 2014 unmittelbare Mehrausgaben von mehr als 10 Mio. Franken bewirken, entsprechend mehr als 4 Steuerprozente. Zudem wären aufgrund der Prämienentwicklung auch in den Folgejahren deutlich stärkere Steigerungen, d.h. jedes weitere Jahr in Millionenhöhe, zu Lasten des Kantons und der Gemeinden zu erwarten. Die Volksinitiative formuliert Ziele, deren Erfüllung die finanziellen Möglichkeiten des Kantons und der Gemeinden eindeutig überfordern würde. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die 2011 getroffene Neuregelung einen sachgerechten Ausgleich zwischen den dringendsten sozialpolitischen Erfordernissen und den Grenzen des finanzpolitisch Tragbaren schafft. Deshalb empfiehlt er den Stimmberechtigten, die Prämienverbilligungsinitiative klar abzulehnen.
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