Die Niederschläge der letzten zwei Tage haben zu einer Entspannung der Wald- und Flurbrandgefahr im Kanton Schaffhausen geführt. Nach wie vor besteht aber Wald- und Flurbrandgefahr, weshalb weiterhin Vorsicht beim Umgang mit Feuer, 1. August-Feuerwerk und Raucherwaren geboten ist.
Die Verantwortlichen des Kantonsforstamtes und der Kantonalen Feuerpolizei haben am Montag eine aktuelle Lagebeurteilung vorgenommen. Sie stellten fest, dass die Niederschläge der letzten zwei Tage die Situation im Kanton Schaffhausen zwar kurzfristig leicht entschärft haben. Die kommenden Tage werden aber wiederum heiss und trocken, womit weiterhin eine deutlich erhöhte Wald- und Flurbrandgefahr vorliegt. Entsprechend werden im Hinblick auf den 1. August und die folgenden Tage folgende Empfehlungen an die Bevölkerung abgegeben:
- Auf offene Feuer im Wald und in Waldesnähe sowie in der Nähe von Wiesen, Feldern und Rebkulturen ist zu verzichten.
- Es sollten nur fest eingerichtete Feuerstellen mit geschütztem Feuerraum benützt werden. Das Feuer ist ständig zu beobachten und allfälliger Funkenwurf ausserhalb der Feuerstelle ist sofort zu löschen.
- Feuerstellen sind nur in gelöschtem Zustand zu verlassen.
- Das Wegwerfen von brennenden Zigaretten und Zündhölzern ist strikte zu unterlassen.
- Feuerwerk sollte am 1. August nur in überbautem Gebiet oder an den von den Gemeindebehörden bezeichneten Plätzen abgebrannt werden. Während des Abbrennens von Feuerwerk sollten Türen und Fenster geschlossen werden.
Die zuständigen Behörden werden die Lage in Bezug auf die Wald- und Flurbrandgefahr weiterhin laufend beurteilen.