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Informationen aus dem Stadtrat Schaffhausen

20.04.2011

Mehr Sicherheit bei Fussgängerstreifen Randenstrasse Bei den beiden Fussgängerübergängen an der Randenstrasse, auf der Höhe des Schulhauses Breite im Abschnitt Sonnenburggutstrasse bis Spielweg, soll die Sicherheit erhöht werden. Die geplanten Massnahmen sind im Budget 2011 mit 70'000 Franken veranschlagt. Die beiden Fussgängerstreifen an der Randenstrasse befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Schulhaus Breite. Demzufolge werden sie stark von Schülerinnen und Schülern frequentiert. Um die Sicherheit zu verbessern, werden die beiden bestehenden Fussgängerübergänge auf dem Abschnitt Sonnenburggutstrasse bis Spielweg baulich auf das Niveau der beidseitigen Trottoirs angehoben. Für die Strasse ergibt sich dazu neu je ein Vertikalversatz, also eine so genannte Schwelle. Zur guten Sichtbarkeit werden sie ergänzend mit einem Schachbrettmuster markiert. Damit wird die Aufmerksamkeit für den Strassenverkehr erhöht und eine Reduktion der Geschwindigkeit erreicht. Die Fahrbahn wird ausserdem mittels Pollern vor dem Fussgängerstreifen eingeengt und mit Signalisationen versehen. Schliesslich wird das Tempo auf dieser Strecke und auf dem Spielweg auf 30 Kilometer pro Stunde beschränkt. Da es sich bei dieser Geschwindigkeitsreduktion nicht um eine Zonensignalisation handelt, kann der Stadtrat die Anordnung in eigener Kompetenz beschliessen. Sie wird jedoch im Amtsblatt zu publiziert. Die Kosten von rund 70'000 Franken sind im Budget 2011 veranschlagt. Diese Massnahme entspricht einer Forderung von Schule und Quartierbewohnern und wurde ursprünglich im Rahmen der "Zukunftswerkstatt Breite" formuliert. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Peter Käppler, Baureferent (Mi: 15.00 - ca.16.30 Uhr, oder Do-Nm)
Tel.: +41 52 632 52 13
E-Mail: [email protected]


Weiterführung des Übergangsrenten-Reglementes Der Stadtrat genehmigte das neue Reglement über die Ausrichtung einer Übergangsrente bei vorzeitigem Übertritt oder vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand. Diese Revision konzentriert sich auf inhaltliche und sprachliche Präzisierungen und Aktualisierungen. Die Grenzbesoldungen und Zulagen wurden zudem aktualisiert. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Susanne Schoch, Sozialversicherungsfachfrau
Personaldienst
Tel.: +41 52 632 52 51
E-Mail: [email protected]
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