Der Regierungsrat fordert vom Bundesrat, dass die von Schweizer Landwirten per 1. Januar 2014 bewirtschafteten Grenzlandwirtschaftsflächen weiterhin als schweizerische landwirtschaftliche Nutzfläche gelten. Entsprechend soll für diese Erzeugnisse wie bis anhin die Deklaration "Herkunft Schweiz" gelten. Der Bundesrat schlägt in seinem Verordnungsentwurf vor, dass nur Produkte schweizerisch sind, die auf Flächen im Ausland wachsen, welche seit mindestens 1984 von einem Schweizer Landwirt bewirtschaftet werden.
Die Landwirtschaft im Kanton Schaffhausen ist von den Ausführungsbestimmungen zur neuen Gesetzgebung "Swissness" stark betroffen. Viele Schaffhauser Landwirtschaftsbetriebe bewirtschaften Flächen auf deutschem Staatsgebiet. Aktuell bewirtschaften 186 oder rund 37 Prozent der direktzahlungsberechtigten Betriebe aus dem Kanton Schaffhausen Flächen in der Grenzzone. Betriebe, die in den letzten Jahren im Ausland gewachsen sind, sollen eine Besitzstandsgarantie erhalten. Der Regierungsrat verlangt, dass für diese Flächen dem Rechtsgleichheitsgebot Rechnung getragen wird und die gleichen Regeln gelten sollen wie für die Zollanschlussgebiete Büsingen, die zone franche bei Genf und das Fürstentum Liechtenstein.
Als Alternative zur Hauptforderung schlägt die Regierung vor, die Ausgestaltung der Ausführungsverordnungen zur neuen Gesetzgebung "Swissness" an die Grenzzonenregelungen gemäss landwirtschaftlichem Bewirtschaftungsverkehr anzulehnen.