Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2016 eine neue Verordnung über die pauschale Steueranrechnung erlassen. Hintergrund sind die von der Schweiz mit zahlreichen Staaten abgeschlossenen zwischenstaatlichen Abkommen über die Vermeidung der Doppelbesteuerung. Diese Abkommen sehen u.a. vor, dass in der Schweiz ansässige Empfänger von ausländischen Erträgnissen von den schweizerischen Steuern entlastet werden. Dazu dient die pauschale Steueranrechnung. Die bisherige Verordnung aus dem Jahre 1968 ist inzwischen teilweise überholt. Die neue Verordnung beseitigt die entsprechenden Mängel. Sie beschränkt sich auf das Notwendige. Inhaltliche Änderungen gegenüber dem geltenden Recht erfolgen dadurch - bis auf die Aufhebung der Bestimmung über die heute nicht mehr geltende zweijährige Praenumerandobesteuerung - keine.