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Erneuerung der Leistungsvereinbarungen im Bereich der heilpädagogischen Früherziehung

28.11.2017

Der Regierungsrat hat die zwischen dem Erziehungsdepartement und einerseits dem Verein Heilpädagogische Früherziehung im Kanton Thurgau sowie anderseits der Heilpädagogischen Früherziehung und Logopädischen Frühberatung Schaffhausen abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen genehmigt. Die heilpädagogische Früherziehung für sehbehinderte und blinde Kinder kann innerkantonal nicht abgedeckt werden. Da es nur wenige Institutionen gibt, die über ein kantonsübergreifendes Angebot zur Förderung von solchen Kindern verfügen, ist es sinnvoll, die bewährte Zusammenarbeit mit dem Verein Heilpädagogische Früherziehung im Kanton Thurgau fortzusetzen. Die neue Leistungsvereinbarung läuft vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2019. Sie entspricht inhaltlich der bisherigen Vereinbarung.

Die Leistungsvereinbarung mit der Heilpädagogischen Früherziehung und Logopädischen Frühberatung Schaffhausen wurde wiederum für vier Jahre - von 2018 bis 2021 - abgeschlossen. Beide Dienste, die heilpädagogische Früherziehung für Kinder mit einer Behinderung im Vorschulbereich als auch die Logopädie im Frühbereich für Kinder mit einer schweren Sprachstörung, sind weiterhin sehr gut ausgelastet und arbeiten bei Bedarf auch eng mit Ärzten und anderen Fachstellen zusammen. Es werden verschiedene Förderformen und Synergien zwischen den beiden Diensten genutzt.

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