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Änderung der Weinverordnung

27.08.2013

Mit der Verordnungsrevision werden insbesondere die neuen Bundesvorgaben bei der AOC-Deklaration umgesetzt. Künftig gelten die Bezeichnungen "Kontrollierte Ursprungsbezeichnung Schaffhausen (KUB Schaffhausen)", "AOC Schaffhausen" sowie "Appellation d’Origine Contrôlée Schaffhausen".

Diese Änderungen ziehen entsprechende Neudeklarationen auf der Flaschenetikette nach sich. Für die bis im Jahr 2013 geernteten Trauben gilt das bisherige Recht. Zudem werden die Zusatzbezeichnungen für geographisch abgegrenzte Gebiete wie Gemeinden, Ortsteile oder Reblagen präzisiert.

Grundsätzlich wird aber an den bestehenden Verschnitt-Regelungen festgehalten. Schliesslich wurde eine Präzisierung der Aufgaben der AOC-Kommission vorgenommen.
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