Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Revision der Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung
06.11.2012
Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Altersbetreuungs- und Pflegegesetz auf den 1. Januar 2013 revidiert. Konkret wurden die Finanzierungsrichtwerte der Pflegebedarfsstufen für die kommunalen Heime angepasst. Hintergrund der Änderung ist die von den Dachverbänden der Heime und der Krankenversicherer zusammen mit den Kantonen realisierte Angleichung der beiden in der Deutschschweiz im Einsatz stehenden Systeme. Diese bessere Abstimmung bewirkt beim in Schaffhausen zur Anwendung kommenden Erfassungssystem BESA eine Reduktion der angerechneten Pflegeminuten um gut 8 %. Aufgrund der daraus resultierenden Ertragsausfälle der Heime müssen die Finanzierungsrichtwerte neu festgelegt werden. Der kalkulatorische Basisansatz muss von 60 auf 66 Franken pro Pflegestunde angehoben werden. Die Zusatzkosten sind primär durch die Gemeinden zu finanzieren. Im Folgejahr beteiligt sich der Kanton mit einem Rückvergütungsanteil von 50 % an den Kosten. Bei einem Verzicht auf die Anhebung des kalkulatorischen Basisansatzes müssten die Heime ihre Grundtarife zu Lasten der Heimbewohnerinnen und -bewohner anheben, um weiterhin ausgeglichene Betriebsrechnungen zu erreichen.