Absolvierende der Handelsmittelschulen schliessen ihre Ausbildung 2014 erstmals mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis als Kauffrau bzw. Kaufmann erweiterte Grundbildung ab und nicht mehr mit einem Handelsdiplom. Aufgrund dieser Änderung der eidgenössischen Berufsbildungsgesetzgebung ist eine Bestimmung der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz bedeutungslos geworden. Entsprechend hat der Regierungsrat diese Bestimmung in der kantonalen Verordnung auf den 1. Mai 2014 aufgehoben.