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Neue Informatiksicherheitsverordnung

02.12.2014

Der Regierungsrat hat eine neue Informatiksicherheitsverordnung erlassen. Die am 1. Januar 2015 in Kraft tretende Verordnung richtet sich an die Mitarbeitenden der kantonalen und teilweise auch der kommunalen Verwaltung. Es werden allgemeine Grundsätze zur Sicherheit der Informatik im kantonalen und kommunalen Umfeld festgelegt. Angesichts der kürzlich wieder aufgeflammten Diskussionen rund um Informatik-Systemspionage und Systemhacking von nationalen und internationalen Körperschaften ist eine klare Regelung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Umgang mit Informatiksystemen und -anwendungen und insbesondere auch mit Daten und Informationen mehr denn je angezeigt. Die Verordnung definiert Zuständigkeiten, Schutzziele, Klassifizierungen sowie Verantwortlichkeiten für Massnahmenpläne und Personalinstruktion, Kontrolle und Überprüfung von Informatiksystemen und -anwendungen.
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