Einbürgerungsorgan soll auch für Stimmbürger ohne Gemeindebürgerrecht offen stehen
31.10.2012
Der Regierungsrat schlägt die Schaffung einer Einbürgerungskommission vor, in welche auch Stimmbürger ohne Gemeindebürgerrecht gewählt werden können. Damit wird das Anliegen der vom Kantonsrat erheblich erklärten Motion von Iren Eichenberger umgesetzt. Die Regierung hat eine entsprechende Vorlage zur Teilrevision des Gemeindegesetzes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
Die Motion verlangt, dass in das für das ordentliche Einbürgerungsverfahren zuständige Gemeindeorgan neu auch Stimmbürger gewählt werden können, die nicht über das Gemeindebürgerrecht verfügen. Der Regierungsrat schlägt daher eine Erweiterung der Möglichkeiten für die Gemeinden vor. Neben der Bürgerversammlung und der Bürgerkommission soll es neu auch eine Einbürgerungskommission geben, in welche alle Stimmberechtigten wählbar sind. Es steht den Gemeinden frei, von der neuen Möglichkeit Gebrauch zu machen. Sie können aber auch weiterhin das für das ordentliche Einbürgerungsverfahren zuständige Gemeindeorgan auf Stimmbürger mit Gemeindebürgerrecht beschränken.