Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Regierung stimmt Gesetz über Sicherheitsdienstleistungen im Ausland zu
10.01.2012
Der Regierungsrat äussert sich positiv zum neuen Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten Sicherheitsdienstleistungen, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält. Die Regierung unterstützt die Schaffung dieser Rechtsgrundlage aus Gründen der Rechtssicherheit. Die aktuell für private Sicherheitsunternehmen geltenden gesetzlichen Regelungen weisen Lücken auf. Mit dem neuen Gesetz werden diese Gesetzeslücken geschlossen und die von der Schweiz aus im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen geregelt. Es werden bestimmte Tätigkeiten verboten. Der Erlass trägt dazu bei, die innere und äussere Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, die aussenpolitischen Ziele der Schweiz umzusetzen, die schweizerische Neutralität zu wahren und die Einhaltung des Völkerrechts zu garantieren.