In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage von Grossstadtrat Edgar Zehnder zur Absturzsicherung in städtischen Gebäuden hat der Stadtrat erläutert, weshalb bisher keine baulichen Massnahmen zur Erhöhung der Balkonbrüstungen im Stadttheater ergriffen wurden. Er hat weiter die Problematik solcher baulicher Eingriffe in einer historischen Kulturbaute dargelegt und auch darauf hingewiesen, dass zahlreiche Kulturbauten Abweichungen von den Normhöhen aufweisen, darunter selbst neue Bauten wie das Luzerner KKL mit einer Absturzhöhe von 16-17 Metern.
Ebenso hat er dargelegt, dass nach der Rechtsprechung zum geltenden Obligationenrecht solche Bauten nicht als mangelhaft gelten, wenn sie die nötige Sicherheit für den bestimmungsgemässen Gebrauch bieten. Dass dies der Fall ist, hat das Stadttheater mit den bisher 50 Jahren Nutzung der Zuschauerbereiche ohne baulich bedingte Unfälle bewiesen.
Die Antwort auf die Kleine Anfrage wurde von den Fachleuten des Baureferats und des Rechtsdiensts sorgfältig vorbereitet und vom Stadtrat als Kollegium beraten und beschlossen.
Unabhängig von der oben dargelegten Einschätzung der Rechtslage wird der Stadtrat aber die Programme zur Überprüfung der Gebäudesicherheit konsequent weiterführen. Bezogen auf das Stadttheater heisst das, dass einerseits die betrieblich möglichen Massnahmen umgesetzt werden und darauf hingewiesen wird, dass die beiden Galerien von unter zwölfjährigen Kindern nur zusammen mit einer volljährigen Begleitperson besucht werden sollen. In baulicher Hinsicht steht als nächstes eine Risikobeurteilung durch die bfu Region Ostschweiz bevor, über deren Ergebnisse der Stadtrat nach Vorliegen informieren wird.
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