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Änderung bei Jubiläumsgabe und Nichtbetriebsunfallversicherungsprämie

03.12.2013

Der Regierungsrat hat eine Änderung bei der Jubiläumsgabe beim 25 Jahr- und 40 Jahr-Dienstjubiläum vorgenommen. Ab dem 1. Januar 2014 ist die Jubiläumsgabe grundsätzlich in Form von zusätzlichen freien Tagen zu beziehen. Bei 24 Stunden-Betrieben und Lehrpersonen ist weiterhin eine finanzielle Ausrichtung möglich. Gleichzeitig haben die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung ab dem 1. Januar 2014 einen höheren Anteil an der Prämie für die Nichtbetriebsunfallversicherung zu übernehmen. Die beiden Massnahmen führen zu einer wiederkehrenden Entlastung der Staatsrechnung von rund 530'000 Franken, die im Staatsvoranschlag 2014 bereits berücksichtigt sind.
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